Eingereicht am 11.03.24 mit Harry Brandenberger (SP, Gossau) und Birgit Tonella (SP, Zürich)

Seit Anfang dieses Jahres wurde die Aufsplittung des AWA in die zwei neuen Bereiche ‘Amt für Wirtschaft’ und ‘Amt für Arbeit’ vollzogen. In der WAK als zuständiger Kommission wurde dieser Prozess eingehend erläutert und immer wieder auf die Saldoneutralität bei den Anzahl Stellen hingewiesen.

Nach gut 2 Monaten können sicher schon erste Erkenntnisse gezogen werden. In diesem Zusammenhang bedanke ich mich für die Beantwortung der folgenden Fragen durch die Volkswirtschaftsdirektion:

1.       Wie hoch sind die internen und externen Kosten des Transformationsprozesses? Ist der Prozess (per 1.1.2024) abgeschlossen, oder fallen in Zukunft weitere Kosten an?

2.       Neben den Chancen einer Aufteilung in zwei Ämter entstehen auch Risiken, beispielsweise durch Know-how Verlust. Welche Risiken wurden besonders adressiert und welches Fazit wird nach 2 Monaten gezogen?

3.       War eine höhere Fluktuation während der Transformationszeit festzustellen? Wurde die Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen erhoben und falls ja, wie waren die entsprechenden Resultate?

4.       Wie hat sich die Aufteilung in das AFA und AFW auf die Bürofläche ausgewirkt? Bitte Gesamtfläche sowie Fläche pro Mitarbeitenden angeben. Konnte das Raumkonzept erfolgreich umgesetzt werden?

5.       Die Verwaltungskosten der RAV, der Vollzug der Arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) und die ALK sind über die Jahre kontinuierlich angestiegen und liegen weit über 100 Mio pro Jahr. Hinzu kommen die noch höheren Entschädigungen der Taggelder Kurzarbeitsentschädigungen und weitere Massnahmen, die durch die Arbeitslosenkassen ausbezahlt werden. Trotz der grossen Finanzflüsse hat das Amt für Arbeit kein internes Finanz- und Rechnungswesen. Wie kann ein fundiertes Wissen in Budgetierung und Abrechnung erreicht werden, wenn eine solche zentrale Funktion nicht vorhanden ist? Welches sind die Gründe für diese Auslagerung?

6.       Wie haben sich die Verwaltungskosten, welche durch die Ausgleichsstelle der ALV für den Betrieb der RAV und weiterer Vollzugskosten dem Kanton Zürich entschädigt werden, in den letzten 15 Jahren im Verhältnis zu Bezüger:innen von Arbeitslosenentschädigung entwickelt? Wieweit nähert sich diese Entschädigung dem vom Bund gesetzten Maximalbetrag? Was für finanzielle Risiken bestehen hier?

Anfrage: Transformation Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA in ein Amt für Wirtschaft AFW und in ein Amt für Arbeit AFA

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