Eingereicht am 05. Juni 2023 zusammen mit Nicola Yuste (SP, Zürich)
Gerade in kleineren Gemeinden ohne Parlament ist es der Gemeinderat, der den politischen Takt angibt. In solchen Gemeinden obliegt die politische Kontrollfunktion, falls in der Gemeindeordnung nicht der RPK zugewiesen, der Gemeindeversammlung. Nur bei Finanzgeschäften ist eine Prüfung zuhanden der Gemeindeversammlung vorgeschrieben. Diese Praxis wirft aber Fragen auf. Denn die Idee, dass eine Gemeindeversammlung, also letztendlich einzelne Stimmbürger*innen in ihrer Freizeit die Gemeindeexekutive und die Gemeindeverwaltung kontrollieren sollen, ist realistisch nicht umsetzbar und im besten Fall zufällig, da es von Einzelpersonen mit einem persönlichen Bezug zum Geschäft abhängt. Das ist demokratietechnisch problematisch.
Es stellen sich deshalb folgende Fragen:
- Wie viele Gemeinden haben keine eigens gewählte Geschäftsprüfung, bzw. bei wie vielen Gemeinden obliegt die politische Kontrolle der Gemeindeversammlung?
- Wie viele Einwohner*innen hat die kleinste Gemeinde, die eine eigens gewählte Geschäftsprüfungskommission, bzw. eine GRPK hat?
- Wie viele Einwohner*innen hat die grösste Versammlungsgemeinde, in welcher die Geschäftsprüfung der Gemeindeversammlung obliegt?
- Weshalb eine Prüfung zugunsten der Stimmberechtigten bei Finanzgeschäften vorgeschrieben ist, bei anderen Geschäften aber nicht? Weshalb sehen andere Kanton zwingend eine Geschäftsprüfung für ihre Gemeinden vor, nicht aber der Kanton Zürich?
- Wie kann sichergestellt werden, dass Gemeinden ohne eine eigens gewählte GPK eine demokratisch legitimierte politische Kontrolle erfährt? Beziehungsweise, inwiefern ist der Regierungsrat der Meinung, dass die politische Kontrolle über eine Gemeinde von der Gemeindeversammlung tatsächlich wahrgenommen werden kann?