Eingereicht am 26.09.2022 zusammen mit Hannah Pfalzgraf (SP, Mettmenstetten).

Regelmässig sind bewaffnete private Sicherheitspersonen im öffentlichen Raum oder vor privaten Läden, z. Bsp. vor Juwelieren,  zu beobachten. Dabei ist nicht nachvollziehbar, dass die Bewaffneten Personen oder Sachen vor einer tatsächlich drohenden Gefahr schützen. Dies müsste aber laut fedpol Voraussetzung für das Erteilen von Waffentragebewilligung für Private sein.[1]

Gleichzeitig sind die bewaffneten Sicherheitsleute oft an Orten zu sehen, die in kürzester Distanz der Kantons- oder jeweiligen Stadtpolizeien sind, es muss sich also die Frage stellen, weshalb der Staat sein Gewaltmonopol offenbar ohne Not an Private abgibt.

Deshalb bitten die Anfragesteller*innen den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Personen ausserhalb der Mitglieder des Polizeicorps und von der Ausnahmeregelung Betroffenen besitzen eine Waffentragebewilligung im Kanton Zürich?
  2. Ist erfasst, mit welcher Begründung diese Waffentragebewilligungen erteilt worden sind? Und falls ja, wie viele davon geben als Begründung an, Sachen vor tatsächlich drohender Gefahr zu schützen? Falls nein, weshalb nicht?
  3. Wie wird von der bewilligenden Stelle definiert, dass eine Sache «tatsächlich drohender Gefahr» ausgesetzt ist?
  4. Wie rechtfertigt der Regierungsrat, dass das staatliche Gewaltmonopol an private Unternehmen abgetreten wird, obwohl zum Beispiel an der Bahnhofstrasse Zürich innert Minuten die Kantons- und die Stadtpolizei Zürich vor Ort wären, um das Gewaltmonopol durchzusetzen?

[1] https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffentragen.html

 

Anfrage: Bewaffnetes privates Sicherheitspersonal

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