Eingereicht am 09.09.24 mit Cristina Cortellini (GLP, Dietlikon) und Nicole Wyss (AL, Zürich).

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche die Einschränkungen von Tätigkeiten, Veranstaltungen und Anlässen, welche spezifisch für die hohen Feiertage gelten, abschafft. Dabei soll weder die heutige Anzahl öffentlicher Ruhetage noch die heute geltenden Einschränkungen und Regelungen zu den öffentlichen Ruhetagen und dem Sonntagsverkauf geändert werden. 

Begründung:

Die Unterscheidung von Ruhetagen und Hohen Feiertagen ist nicht mehr zeitgemäss. Sie stammen historisch aus einer Zeit der Tanzverote an hohen christlichen Feiertagen. Im Kanton Zürich ist die grösste Weltanschauungsgruppe jene der Konfessionslosen. Fast niemand kennt zum Beispiel mehr die religiösen Hintergründe des Eidgenössischen Bettages und kann nachvollziehen, weshalb dann zum Beispiel kommerzielle Ausstellungen auch heute noch verboten sein sollen.

Die restlichen grossen oder hohen christlichen Feiertage werden aber von den meisten Zürcherinnen und Zürcher heutzutage meist nur noch als Familienfeste, nicht aber religiös begangen. Sie sind froh, wenn sie an diesen Tagen frei haben, falls sie nicht Schichtbetrieb arbeiten, haben aber kein Verständnis für Sonderregelungen an diesen Tagen.

Diejenigen, welche die christlichen Festtage noch religiös begehen wollen, werden durch die Einschränkungen, die an allen öffentlichen Ruhetagen gelten schon ausreichend vor Störungen geschützt.

Es wäre deshalb zeitgemäss, die Unterscheidung zwischen Sonntagen, öffentlichen Ruhetagen und hohen Feiertag aufzulösen und das Gesetz den gesellschaftlichen Realitäten anzupassen.

Motion: Überreste des Tanzverbotes endlich abschaffen

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