Eingereicht am 17.03.2025 mit Gianna Berger (AL, Zürich) und Hanspeter Göldi (SP, Meilen) Die Kantonsverfassung wird wie folgt geändert: Art. 62 1 Die Mitglieder des Regierungsrates werden gleichzeitig mit dem Kantonsrat vom Volk gewählt. 2 Die Wahl erfolgt nach dem