Eingereicht am 08.07.24 mit Benjamin Krähenmann (Grüne, Zürich) und Judith Stofer (AL, Dübendorf) Das Gemeindegesetz (GG) wird wie folgt geändert: § 60 1 Die Gemeinden sind zur Geschäftsprüfung verpflichtet. Diese wird in Parlamentsgemeinden von der Rechnungsprüfungskommission oder von der Geschäftsprüfungskommission